Angeborener Schwachsinn bei Syringomyelie
1.2.5.1 Angeborener Schwachsinn
Die Erläuterungen des GzVeN verstanden „unter angeborenem Schwach- sinn [jeden] im medizinischen Sinne eben noch als deutlich abnorm diagnostizierbaren Grad von Geistesschwäche, also von Fällen der Idiotie […] über die Variationsbreite der Imbezillität bis hinauf zur Debilität“82 und gingen von einer Prävalenz des angeborenen Schwachsinns in Deutschland von „1 – 2 Prozent [aus], also 300 000 bis höchstens 600 000 Fälle“83, von denen „mehr oder weniger willkürlich [gerechnet], […] mindestens 2/3 erbbedingt [seien], [sodass] […] rund 200 000, hochgerechnet 400 000 schwere und leichtere Fälle von erblich bedingtem angeborenen Schwachsinn in Deutschland“84 vorlägen. Die Kinder eines erblich und angeboren Schwachsinnigen seien in „mindestens ein Drittel bis zur Hälfte, also mindestens 33 – 50 Prozent [der Fälle] […] wieder erblich und angeboren schwachsinnig“85, während die Kinder zweier angeboren schwachsinniger Eltern in etwa 90% der Fälle ebenfalls schwachsinnig seien.
Grundsätzlich unterschied man den angeborenen Schwachsinn von im Lau- fe des Lebens auftretenden Formen des Schwachsinns sowie sekundärem Schwachsinn aufgrund einer vorausgehenden Primärschädigung. Darüber hin- aus erfolgte eine ätiologische Einteilung der verschiedenen klinischen Bilder des Schwachsinns in endogen und exogen bedingte Formen, wobei weiterhin, insbesondere im Hinblick auf eine Beurteilung hinsichtlich des § 1 Abs. 2,1 des GzVeN, zwischen erblichen und nicht-erblichen Ursachen des endogenen Schwachsinns unterschieden werden musste, da das Gesetz „ausdrücklich alle
die Fälle von einer Unfruchtbarmachung [ausschloss], bei denen eine äußere Entstehungsursache mit Sicherheit nachweisbar [sei]“86.
Dubitscher (1937) nannte folgende Ursachen eines Schwachsinns, bei de- nen die Vererbbarkeit zweifelsfrei erwiesen sei:
• Megalencephalie,
• Angiodystrophia cerebri,
• xerodermische Idiotie,
• tuberöse Sklerose,
• Recklinghausensche Krankheit,
• Syringomyelie,
• Status dysraphicus,
• Oligophrenie sowie
• „alle heredodegenerativen Nervenkrankheiten, sofern sie nicht unter den Begriff der schweren körperlichen Mißbildung [fielen]“87.
„Mikrozephalien, Hydrozephalien, Hirngeschwülste und zerebrale Kinder- lähmungen“88 hingegen bedürften weiterer Abklärung, um die Frage der Erb- lichkeit zu beantworten.
Zu den sicher exogene Ursachen zählten z. B. „Hirnentzündungen, Vergif- tungen, Verletzungen“89.
Als Ursachen erworbener sekundärer Schädigungen galten „endokrine Stö- rungen wie Kretinismus [und] Myxödem“90, zu den Ursachen des vererbbaren sekundären Schwachsinns zählten die „Chondrodystrophie und manche For- men des Turmschädels“91.
Eine Einteilung der verschiedenen Grade des Schwachsinns erfolgte an- hand des Wissensstandes des Patienten ohne Berücksichtigung seiner Ge- samtpersönlichkeit „nach Altersstufen“92 in:
• (Dummheit; fiel nicht unter den Begriff des Schwachsinns)
• Debilität (Schwachsinn leichten Grades) „mit einem Intelligenzalter von über 12 Jahren“93
• Imbezillität (Schwachsinn mittelschweren Grades) „mit einem Intelli- genzalter von 6 – 12 Jahren“94
• Idiotie (Schwachsinns schweren Grades) „mit einem Intelligenzalter von weniger als 6 Jahren“95
Grundsätzlich wurden zur Diagnosestellung des Schwachsinns und zur Be- stimmung seines Schweregrades nach Dubitscher (1937) folgende Hilfsmittel herangezogen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet werden mussten:
a) Die Intelligenzuntersuchung mit Fragen zur Orientierung des Patienten zur eigenen Person, zu Ort und Zeit, zur Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit sowie zu seinen Schulkenntnissen und allgemeiner Lebenserfahrung, Rechen- aufgaben etc. (der Vordruck eines solchen Intelligenzprüfbogens ist in Anhang 8 abgedruckt),
b) eine Beleuchtung des sozialen Werdegangs des Patienten einschließlich der vorschulischen und schulischen Entwicklung, dem beruflichen Werdegang, der Stellung in der Gesellschaft sowie eventuellen soziale Auffälligkeiten,
c) die Beurteilung der sog. Lebensbewährung des Patienten, unter der letzt- lich die Fähigkeit eines Menschen, einen Beruf auszuüben und in der Gesell- schaft zu funktionieren verstanden wurde, anhand seines Werdegangs und Pri- vatlebens, sowie
d) seines ethischen Verhaltens und
e) die Klärung einer etwaigen erblichen Belastung.
es für die meisten Ursachen des Schwachsinns keine kausale Behand- lung gab, lag der Schwerpunkt der Therapie in der symptomatischen Behand- lung von Begleiterscheinungen wie epileptischen Anfällen oder organischen Ausfallserscheinungen sowie bei Schwachsinn leichteren bis mittleren Grades in Fürsorgemaßnahmen und bei Schwachsinn schweren Grades in Pflegemaß- nahmen.
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