Krankengeld und BU, wer hat Erfahrung?
Hallo,
ich bin nun seit 6 Monaten krankgeschrieben, beziehe also Krankengeld.
Meine private BU (Abschluss 2003) tritt nach 6 Monaten ein, diese möchte ich nun aktivieren.
Wie verhält sich das mit dem Krankengeld? Darf die Krankenkasse die private BU-Rente anrechnen und entsprechend weniger zahlen?
Ich habe mal was von einer AU-Klausel gelesen, allerdings gab es sowas zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses nicht.
Ich hatte gehofft, dass die BU nun die Differenz vom Krankengeld zum normalen Einkommen abdeckt. Wäre ja sonst unnötig, sich zu versichern, wenn es dann vom Krankengeld wieder abgezogen wird.
Hat jemand damit Erfahrung?
#2
Hallo Marc, hallo zusammen,
mit dem "Krankengeld" (bei Privatversicherten "Krankentagegeld") und "BU- und/oder EU-Rente" ist es so eine Sache:
Wenn du ärztlich arbeitsunfähig geschrieben wirst, dann bekommst du nach einer "Karenzzeit" von 6 Wochen (also ab dem 43. Tag der ärztlich zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeit) von der gesetzlichen Krankenkasse das "Krankengeld". Die Höhe errechnet sich von deinem bisherigen beruflichen Einkommen. Bei Privatversicherten, die bei Ihrem privaten Krankenversicherungsanbieter eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, wird das "Krankentagegeld" nach der vertraglich vereinbarten "Karenzzeit" ausgezahlt (bei der privaten Krankentagegeldversicherung ist die "Karenzzeit" frei wählbar: In der Regel ebenfalls 6 Wochen. Aber es sich bei Vertragsabschluss auch andere Karenzzeiten möglich/wählbar, z.B. ab der dritten Woche oder ab der 26. Woche). Die Höhe des Tagessatzes bei der privaten Krankentagegeldversicherung ist "frei wählbar", darf aber den "versicherbaren Bedarf" (wegen des "Bereicherungsverbotes") nicht überschreiten, dass heisst, dass jemand der monatlich 2000 Euro netto verdient, sich nicht mit einem Tagessatz von 200 Euro in der privaten Krankentagegeldversicherung versichern darf (sonst würde die Person im Krankheitsfall ja mehr erhalten, als sie eigentlich verdient).
Das Krankengeld bzw. das Krankentagegeld wird nur solange gezahlt, bis entweder man wieder arbeiten kann ODER bis man BU-Rente/EU-Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Bei Beginn der BU-Rente/EU-Rente stellt die gesetzliche Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes/Krankentagegeldes ein! Denn: Es gibt ja dann keinen "versicherbaren Bedarf", da man dann so genannt "Kaputt-Geschrieben" wurde und nicht mehr beruflich tätig ist. Dies gilt meines Wissens auch bei vorübergehender BU-/EU-Rente.
DESHALB zögern viele Betroffene Ihren BU-/EU-Rentenbeginn so weit möglich heraus. Denn in der Regel ist der Bezug von EU-/BU-Rente niedriger, als der Bezug von Krankengeld/Krankentagegeld.
Wie "kontern" die gesetzliche Krankenkassen/privaten Krankenversicherungsanbieter? => Sie schicken in der Regel die Betroffenen spätestens nach 18 Monaten in eine REHA. In dieser REHA wird dann geprüft, ob die betroffene Person wieder "arbeitsfähig" ist (mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann) oder ob die betroffene Person EU-/BU-Rentner wird (also nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann). Dann ist die Krankenkasse/private Krankenversicherung in der Regel von der Zahlung befreit! Denn egal ob "wieder voll arbeitsfähig" oder "EU-/BU-Rentner", die Krankenkasse muss dann nicht mehr zahlen!
Ich hoffe, ich konnte "etwas" weiter helfen.
Viele freundliche Grüße
Peter
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