Krankenkassen lehnt Canabis ab
Hallo liebe Betroffene
Wir erhielten eine Nachricht der BAG ( BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.)
mit der Bitte uns zu diesem Therma ( Canabis ) zu äußern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen, dass Krankenkassen auch nach der Gesetzesänderung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810902.pdf) den medizinischen Zugang zu Cannabis eher restriktiv handhaben, trotzdem überparteilich im Bundestag in den letzten Beratungen gesetzlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen einen entsprechenden Zugang erhalten sollen und die Umsetzung nicht durch den Flaschenhals der Austherapiertheit und einer restriktiven Genehmigungspraxis der Krankenkassen (Ablehnung „nur in begründeten Ausnahmefällen“) behindert werden sollte.
Dies scheint dennoch in Praxis leider teilweise zu geschehen. So erhalten nach Einzelfallberichten selbst Personen keine Erstattung, die eine Ausnahmegenehmigung des BfArm hatten. Auch das Nichtvorliegen einer hinreichend „schwerwiegenden“ Krankheit das nicht erfüllte Erfordernis der Austherapiertheit wird wohl teilweise zur Begründung einer Ablehnung herangezogen.
Insgesamt werden auch nach den Zahlen der Einzelkassen ein erheblicher Teil der Anträge abgelehnt:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.d...raegen-ab ;
Angesichts dieser Berichte bitten wir Sie höflich darum, uns Ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zu berichten, damit wir diese in die politische Diskussion einbringen können.
Solltet ihr davon beroffen sein, dann mit mit uns Kontakt auf.
Maria Wißing
maria.wissing@dscm-ev.de
Bernd Hüsges
bernd.huesges@dscm-ev.de
Wir haben dazu folgende Aktuelle Information.
https://www.aerztezeitung.de/politik_ges...tik/?sid=941934
Es wird auch weiterhin ein großes Problem werden ( sein) Cannabis verschrieben zu bekommen.
Auch ich habe nach dem Aufenthalt und Verordnung von Sativex in der Asklepiosklinik Schaufling einen Antrag auf Kostenübernahme für das Medikament gestellt. Die Krankenkasse hat mir nun schon nach nochmaliger Unterlagennachreichung den 2. Zwischenbescheid ohne Kostenübernahme gesandt. Der MDK prüft noch, ich gehe mal davon aus, dass entweder wieder nur eine Zwischennachricht kommt oder eine Ablehnung. Sind hier Forumsmitglieder, welche eine Kostenübernahme für Sativex im Rahmen der neuen Regelung nach §31(6) SGB V erhalten haben? Wenn ja würde mich interessieren, wie es (auch in dem ominösen Arztfragebogen, welchen der MDK verschickt) begründet wurde...
Ich habe tatsächlich die Kostenzusage erhalten.
Nach dem formlosen Antrag kam erst einmal ein Schreiben mit dem Hinweis, dass sie weitere Informationen von meinem Arzt benötigen, und deshalb die gesetzliche Frist ausser Kraft gesetzt sei. Daraufhin habe ich meine Krankenkasse angerufen und gefragt, was sie denn alles benötigen. Vielleicht könne ich ja unterstützen ...
Nun ja, sie hätten da einen Fragebogen, den der Arzt ausfüllen müsse.
Ob sie mir bitte eine Kopie zusenden können? Aber ja doch. Kam 5 Minuten später per Email.
Die Fragen (bzw. die möglichen Antworten auf die gestellten Fragen) fand ich persönlich jetzt nicht sehr aussagekräftig, deshalb habe ich parallel ein eigenes Anschreiben verfasst, sowie eine Menge Unterlagen beigefügt (Auflistung aller Beschwerden und Einschränkungen, Auszug aus meinem Schmerztagebuch, Arztbrief Prof. Mauer, MRT-Befund, Literaturhinweise, z.B. auf diese homepage ...). 2 Wochen später war die Kostenzusage da.
Vielleicht hat ja auch dieser Satz geholfen: " ... ich möchte ja schliesslich nicht bekifft herumlaufen, sondern nur weniger Schmerzen haben. Und vielleicht endlich einmal wieder durchschlafen können."?
Keine Ahnung.
Hallo Rene,
ich habe u.a. das hier geschrieben:
... "Informationen über die Erkrankung finden Sie auch im Internet, z.B. auf der Homepage des DSCM (Deutsche Syringomyelie und Chiari Malformation e.V.) unter http://www.dscm-ev.de/ oder bei der Selbsthilfegruppe für NRW unter http://www.shg-syrinx-nrw.de/.
Literatur zu diesem Thema finden Sie u.a. hier:
https://www.cannabis-med.org,
https://www.aerzteblatt.de/archiv/186476...enderungen" ...
Viel Glück!
LG, Heidi
ich bin bei der BKK versichert.
Den formlosen Antrag hat mein Arzt verfasst. Ich habe leider keine Kopie. Sinngemäß war es in etwa: "... die bisher durchgeführte Schmerztherapie hat keinen ausreichenden Effekt, bzw. die eingesetzten Medikamente haben nicht tolerierbare Nebenwirkungen. Zur Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabe ist die Verordnung von Cannabinoiden medizinisch erforderlich. Wir bitten um Kostenzusage."
Viel Glück!
Auch ich habe in Schaufling Sativex verschrieben bekommen und danach hat meine Neurologin eine Weiterverordnung abgelehnt. Nach einem halben Jahr war ich in der Schmerzklinik,
die auch für die Einnahme von Sativex plädierten. Sie haben gleich von der Klinik aus den Antrag an die Krankenkasse gestellt, die im Falle eines Klinikaufenthaltes , innerhalb von 14 Tagen der Klinik darauf antworten müssen. Dadurch habe ich dann die Verordnung für Sativex bekommen und nehme es nun schon seit November.
Ich drücke dir die Daumen, dass du es auch schaffst.
Gruß Renate
Hallo heidula,
hier eine Info der BKK
http://www.bkk-arzneimittelberatung.de/c...9E2E5B272DD9E73
Ein Problem ist auch, und das wird auch beschrieben, das der Arzt oder Ärztin die Zulassung für Cannabis hat. Man sollte nicht vergessen das es mit einem Mehraufwand für den Arzt oder Ärztin verbunden ist und das scheuen viel Ärzte. Wenn ein Facharzt oder Fachärtzin ( z.B. Dr. Matrisch Reha Schaufling) die Einnahme von Cannabis befürwortet ist es etwas einfacher. Nur das Problem ist , wie gerade erwähnt, du brauchst ein Arzt oder Ärztin die dir ein Cannabis auch Produkt verschreibt. Für einige von uns ist es immer noch, was sehr bedauerlich ist, mit Schwierigkeiten verbunden.
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