Verordnung Physiotherapie
Hallo Rose,
also meine KK versucht auch zur Zeit so allerlei, vor allem telefonisch wird mir so einiges mitgeteilt, was fraglich ist!
Mache alles schriftlich, Email reicht! So manches ist plötzlich ganz anders als am Telefon !!! :-(
Weiß nicht wo du versichert bist. Ich habe bei meiner KK angerufen,die haben mir Antragsformulare zugesandt und ich habe ganz einfach beantragt. Mein HA profitiert davon, hat aber nichts ausgefüllt.
Natürlich muss dir der HA die KG verordnen, es gibt so eine Mindestzahl (3 Rezepte a 6 Mal glaube ich) danach greift die Ausnahme vom Regelfall!
Dein HA sollte natürlich deinen Zustand so einschätzen und dir das verordnen wollen, wenn deine Beschwerden existieren, darf das doch keine Frage sein ?!!!
Wenn du einen fähigeren Facharzt hast, Neurologe oder ?, kannst du es auch für den beantragen, es bleibt an den verordnenden Arzt gebunden, d.h. sein Budget "profitiert" d.h wird nicht belastet damit.
Melde dich gerne wieder, schaue gelegentlich rein. Muss gerade auch an ein paar Fronten kämpfen.
PS: Rose, du kannst das auch ganz formlos beantragen, Wortlaut ben sollte enthalten : Antrag Verordnung ausserhalb Regelfall........
Und notfalls schicke mit Einwurfeinschreiben, wobei man dich schon cniht ignorieren wird, nur Mut!
Meine KK hatte die Syringomyelie auf jeden Fall im Katalog, hat ja auch eine ICD-Nummer, also lass dir nix vormachen und ausserdem kannst du auch KG wegen einer anderen Diagnose bekommen.
Übrigens jederzeit auch, wenn du noch andere Beschwerden hast, die Ausnahme des Regelfalles gibt nur für EINE Diagnose, trotzdem kann dir ein Arzt andere KG für was anderes zusätzlich verordnen!!!
Und hab kein schlechtes Gewissen, wer denkt man macht das zum Spass soll mal mehrmals die Woche wegen 20 Minuten Behandlung mit Schmerzen durch die halbe Stadt zur Physio fahren, Laufen usw.
wir haben alle schönere "Hobbies"!
Hallo Rose,
ich bin bei einer Neurologin, die wusste auch nichts von der Regel der KV bezüglich Hydromyelie. Diese ist generell Dauerverordnungsfähig! Es darf eben nicht Syringmyelie heissen.
Die Neurologin hat eben mehr Möglichkeiten als ein Hausarzt. Ich erhalte wöchentlich meine KG/MT
Hallo,
habe heute eine Neuerung der KV gefunden. Die Syringomyelie ist seit 01.01.2017 in der Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf neu aufgenommen. Somit dürfte es keine Schwierigkeiten mehr geben, dies zu beantragen. Ich werde es auf jeden Fall mit meinem Arzt versuchen.
Hier findet ihr die Liste: http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Pr...agnoseliste.pdf (hoffe, das darf man hier so einstellen ;-))
Liebe Grüße
Rita
Langfristige Heilmittelverordnung: G95.0 Syringomyelie / Syringbulbie
Durch die vielfältigen Kontakte zu diversen Institutionen (z.B. Krankenkassen, G-BA, Rentenversicherung) und Organisationen (z.B. BAG Selbsthilfe, Achse, EURORDIS), die in den letzten Jahren systematisch vertieft wurden, ist der DSCM e.V. in Deutschland der gefragte Ansprechpartner, wenn es um die seltene Erkrankung Syringomyelie und Chiari Malformation geht.
Die Aufgabe des DSCM e.V. beschränkt sich nicht nur auf die Organisation und Durchführung von Treffen der Mitglieder /Betroffene auf Landes- und Ortsebene.
Dank der vielfältigen Kontakte, und das darf man ohne Übertreibung sagen, haben WIR der DSCM e.V. eine gesundheitspolitische Aufgabe.
Der Erfolg stellt sich häufig erst nach vielen langwierigen Gesprächen und Verhandlungen ein.
Z.B. ist ganz aktuell die neue Verordnung des G-BA zum langfristigen Heilmittelbedarf am 01.01.2017 in Kraft getreten. Ein Erfolg von dem alle profitieren
Das die Syringomyelie / Syringbulbie mit aufgenommen wurde, ist auch ein verdienst des DSCM.
Auf unserer Homepage unter der Rubrik:
Wissenenswertes: veröffentlichen wir (fast) täglich die neuesten Informationen rund um Syringomyelie / Chiari Malformation.
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