Verordnung Physiotherapie

21.07.2016 01:01
avatar  Rose ( gelöscht )
#1
Ro
Rose ( gelöscht )

Ist unser Krankheitsbild so schlecht eingestuft ? Ich sollte jetzt zum Orthopäden da mein Hausarzt mir kein Krankengymnastik Rezept mehr ausstellen kann im Quartal da ich schon Lymphdrainage verordnet habe. Kennt ihr diesen Spießrutenlauf?


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21.07.2016 05:48
avatar  Cathy ( gelöscht )
#2
Ca
Cathy ( gelöscht )

Hallo, du kannst bei deiner KK eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles beantragen, am besten für deinen Hausarzt. Dann gehen Verordnungen nicht von seinem Budget ab, sondern werden aus dem Pool der KK bezahlt. Alles Gute.


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21.07.2016 17:19
avatar  Rose ( gelöscht )
#3
Ro
Rose ( gelöscht )

Vielen Dank ! Das Versuch ich !


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29.07.2016 12:01
avatar  Rose ( gelöscht )
#4
Ro
Rose ( gelöscht )

Die Krankenkasse sagt der Hausarzt muss es beantragen und eine Notwendigkeit sehen . Ist eine Syringomyelie eine Notwendigkeit ? Anscheinend laut Verordungskatallog nicht.
Komme leider nicht weiter.
Lg Martina


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31.07.2016 14:00
avatar  Cathy ( gelöscht )
#5
Ca
Cathy ( gelöscht )

Hallo Rose,

also meine KK versucht auch zur Zeit so allerlei, vor allem telefonisch wird mir so einiges mitgeteilt, was fraglich ist!

Mache alles schriftlich, Email reicht! So manches ist plötzlich ganz anders als am Telefon !!! :-(

Weiß nicht wo du versichert bist. Ich habe bei meiner KK angerufen,die haben mir Antragsformulare zugesandt und ich habe ganz einfach beantragt. Mein HA profitiert davon, hat aber nichts ausgefüllt.

Natürlich muss dir der HA die KG verordnen, es gibt so eine Mindestzahl (3 Rezepte a 6 Mal glaube ich) danach greift die Ausnahme vom Regelfall!

Dein HA sollte natürlich deinen Zustand so einschätzen und dir das verordnen wollen, wenn deine Beschwerden existieren, darf das doch keine Frage sein ?!!!

Wenn du einen fähigeren Facharzt hast, Neurologe oder ?, kannst du es auch für den beantragen, es bleibt an den verordnenden Arzt gebunden, d.h. sein Budget "profitiert" d.h wird nicht belastet damit.

Melde dich gerne wieder, schaue gelegentlich rein. Muss gerade auch an ein paar Fronten kämpfen.


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31.07.2016 14:06
avatar  Cathy ( gelöscht )
#6
Ca
Cathy ( gelöscht )

PS: Rose, du kannst das auch ganz formlos beantragen, Wortlaut ben sollte enthalten : Antrag Verordnung ausserhalb Regelfall........

Und notfalls schicke mit Einwurfeinschreiben, wobei man dich schon cniht ignorieren wird, nur Mut!

Meine KK hatte die Syringomyelie auf jeden Fall im Katalog, hat ja auch eine ICD-Nummer, also lass dir nix vormachen und ausserdem kannst du auch KG wegen einer anderen Diagnose bekommen.

Übrigens jederzeit auch, wenn du noch andere Beschwerden hast, die Ausnahme des Regelfalles gibt nur für EINE Diagnose, trotzdem kann dir ein Arzt andere KG für was anderes zusätzlich verordnen!!!

Und hab kein schlechtes Gewissen, wer denkt man macht das zum Spass soll mal mehrmals die Woche wegen 20 Minuten Behandlung mit Schmerzen durch die halbe Stadt zur Physio fahren, Laufen usw.

wir haben alle schönere "Hobbies"!


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01.08.2016 23:29
avatar  Rose ( gelöscht )
#7
Ro
Rose ( gelöscht )

Vielen Dank Cathy,
ich versuch es und bleib dran. Hoffe erfolgreich !
liebe Grüße Martina


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06.09.2016 19:05
avatar  Sonne123 ( gelöscht )
#8
So
Sonne123 ( gelöscht )

Hallo Cathy,
darf ich dich fragen, bei welcher KK du bist? Meine meinte jetzt, dass ein Antrag nur durch den behandelnden Arzt gestellt werden kann. Meine Orthopädin sieht von ihrer Seite keinen Grund einen Antrag zu stellen :-(


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23.09.2016 09:13
avatar  Rose ( gelöscht )
#9
Ro
Rose ( gelöscht )

Hallo Cathy,
hat leider alles nichts gebracht. Weist Du die ICD Nummer von Syringomyelie ? Dann könnte ich Einspruch bei der Krankenkasse beantragen für meine Ablehnung außerhalb des Regelfalls.
Liebe Grüße Rose


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13.11.2016 16:07
avatar  otrocz ( gelöscht )
#10
ot
otrocz ( gelöscht )

Hallo,

dein Arzt muss eine Langzeitverordnung aus dem Heilmittelkatalog "Diagnose HYDROMYLIE" aufschreiben. Muss bei meiner Krankenkasse nicht mal genehmigt worden sein. Ich bekomme es unterbrochen KG 3x Wöchentlich seit 2 Jahren.


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13.11.2016 23:27 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2016 23:29)
avatar  FranziskaRöhlig ( gelöscht )
#11
Fr
FranziskaRöhlig ( gelöscht )

Hallo,

der ICD-10 Diagnoseschlüssel für Syringomyelie ist G95.0 und der für Hydromyelie ist Q06.4

Falls es noch benotwendigt wird.

Liebe Grüße
Franziska


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31.12.2016 15:25
avatar  egoist ( gelöscht )
#12
eg
egoist ( gelöscht )

Hallo Rose,
ich bin bei einer Neurologin, die wusste auch nichts von der Regel der KV bezüglich Hydromyelie. Diese ist generell Dauerverordnungsfähig! Es darf eben nicht Syringmyelie heissen.
Die Neurologin hat eben mehr Möglichkeiten als ein Hausarzt. Ich erhalte wöchentlich meine KG/MT


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23.01.2017 17:06
avatar  RiAnna ( gelöscht )
#13
Ri
RiAnna ( gelöscht )

Hallo,
habe heute eine Neuerung der KV gefunden. Die Syringomyelie ist seit 01.01.2017 in der Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf neu aufgenommen. Somit dürfte es keine Schwierigkeiten mehr geben, dies zu beantragen. Ich werde es auf jeden Fall mit meinem Arzt versuchen.
Hier findet ihr die Liste: http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Pr...agnoseliste.pdf (hoffe, das darf man hier so einstellen ;-))
Liebe Grüße
Rita


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24.01.2017 08:39
avatar  ( gelöscht )
#14
Gast
( gelöscht )

Langfristige Heilmittelverordnung: G95.0 Syringomyelie / Syringbulbie

Durch die vielfältigen Kontakte zu diversen Institutionen (z.B. Krankenkassen, G-BA, Rentenversicherung) und Organisationen (z.B. BAG Selbsthilfe, Achse, EURORDIS), die in den letzten Jahren systematisch vertieft wurden, ist der DSCM e.V. in Deutschland der gefragte Ansprechpartner, wenn es um die seltene Erkrankung Syringomyelie und Chiari Malformation geht.
Die Aufgabe des DSCM e.V. beschränkt sich nicht nur auf die Organisation und Durchführung von Treffen der Mitglieder /Betroffene auf Landes- und Ortsebene.
Dank der vielfältigen Kontakte, und das darf man ohne Übertreibung sagen, haben WIR der DSCM e.V. eine gesundheitspolitische Aufgabe.
Der Erfolg stellt sich häufig erst nach vielen langwierigen Gesprächen und Verhandlungen ein.
Z.B. ist ganz aktuell die neue Verordnung des G-BA zum langfristigen Heilmittelbedarf am 01.01.2017 in Kraft getreten. Ein Erfolg von dem alle profitieren

Das die Syringomyelie / Syringbulbie mit aufgenommen wurde, ist auch ein verdienst des DSCM.



Auf unserer Homepage unter der Rubrik:
Wissenenswertes: veröffentlichen wir (fast) täglich die neuesten Informationen rund um Syringomyelie / Chiari Malformation.

Gruß Bernd

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17.12.2017 21:09
avatar  Sunshine86 ( gelöscht )
#15
Su
Sunshine86 ( gelöscht )

Was gilt für ACM? Und vor allem für operierte ACM? Gibt es da auch einen Schlüssel? Danke!


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