Neue Struktur- und Qualitätskriterien für schmerzmedizinische Einrichtungen

19.08.2015 12:53
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Ärzteschaft
Neue Struktur- und Qualitätskriterien für schmerzmedizinische Einrichtungen
Dienstag, 11. August 2015
Berlin – Neue Struktur- und Qualitätskriterien für schmerzmedizinische Einrichtungen haben die Fachgesellschaften und Verbände in der Schmerzmedizin entwickelt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung von Schmerzpatienten in Deutschland zu verbessern.
Die Schätzungen zur Prävalenz chronischer Schmerzen in Deutschland divergieren, so die Autoren des Konsenspapiers. Eine aktuelle Publikation auf Basis einer repräsen¬tativen Bevölkerungsstichprobe schätze, dass in Deutschland etwa 23 Millionen Menschen unter chronischen Schmerzen und 2,2 Millionen davon unter schwersten chronischen Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen leiden.
Die Versorgung dieser Patienten sei nach wie vor ungenügend, so die Autoren. Das liege unter anderem daran, dass es keine klar definierten Strukturen der schmerzme¬dizinischen Versorgung gebe. Allerdings bestehe Einigkeit darin, dass jeder Patient Anspruch auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung habe, zu der eine dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Prävention und Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen gehöre. Diese könne aber im Augenblick nicht gewährleistet werden, unter anderem weil erst ab 2016 das Querschnittsfach Schmerzmedizin als Prüfungsfach in die Approbationsordnung für werdende Ärzte eingeführt werde.
zum Thema
• zum Konsensuspapier
aerzteblatt.de
• Martina Wenker über die schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland
• Schmerzmedizinische Versorgung stärken
Die Verbände und Fachgesellschaften begegnen dieser Situation mit zwei zentralen Forderungen: Einer „Fachkunde Schmerzmedizin“ mit dem Ziel, die primär-ärztliche Versorgung zu verbessern und festgelegten Struktur- und Qualitätskriterien für schmerzmedizinische Einrichtungen, zum Beispiel den Nachweis von Fortbildungen, Zusammenarbeit in interdisziplinären Behandlerteams oder einer Mindestanzahl an neuen Patienten pro Jahr, je nach Klassifizierung der Einrichtung.
An dem Konsensuspapier beteiligt haben sich der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), die Deutsche Gesellschaft für psychologische Schmerztherapie und -forschung (DGPSF), Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS), die Deutsche Schmerzgesellschaft, die Deutsche Schmerzliga (DSL) und die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST). © hil/aerzteblatt.de

Gruß Bernd

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