Arbeitsweise Versorgungsamt bzw. Bürgeramt
#1
Hallo zusammen,
bitte nicht vergessen: Beim Versorgungsamt bzw. beim Bürgeramt arbeiten auch nur Menschen.
Das Personal von Versorgungsämtern bzw. von Bürgerbüros entscheiden über die Höhe eines GDB in der Regel "vom Schreibtisch" aus.
Das heißt, das Personal kann nur anhand der "Diagnose" und eventuell "vorhandener Unterlagen" sachgerecht über die Höhe des GDB entscheiden.
Die erforderlichen Unterlagen sollten sein:
1) Empfehlung/Einschätzung des "Sozialen Dienst".
Falls eine Reha stattfand, wurde sicherlich innerhalb der Reha ein Gespräch beim "Sozialen Dienst" geführt. Dieser "Soziale Dienst der Reha" gibt immer eine Empfehlung für einen möglichen GDB ab.
Die Sachbearbeiter/innen beim Versorgungsamt/Bürgerbüro folgen sehr gerne dieser Empfehlung des "Sozialen Dienstes der Reha", da sie damit ja "nichts falsch" machen können (fragt ein Vorgesetzter später mal: "Wieso wurde SO entschieden?", so kann der/die Sachbearbeiter/in immer sagen "Hat der Soziale Dienst der Reha ja auch so eingeschätzt!").
Das Gespräch beim "Sozialen Dienst" in der Reha ist daher SEHR wichtig! Es sollte daher beim Gespräch in der Reha mit dem "Sozialen Dienst" darauf geachtet werden, dass bereits dort eine sachgerechte Einschätzung/Empfehlung für eine korrekte Höhe des GDB erfolgt.
2) Sämtliche Befund- und Behandlungsberichte der behandelnden Ärzte bezüglich der entsprechenden Erkrankung.
Je umfassender die Aktenlage, desto besser kann der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin des Versorgungsamtes/Bürgerbüro entscheiden.
Einfach beim Sekretariat des behandelnden Arztes anrufen (oder persönlich dort vorbeigehen) und Kopien der entsprechenden Befund- und Behandlungsberichte anfordern (manche Arztpraxen nehmen dafür eine "Kopier-Gebühr", die aber in der Regel sehr niedrig/überschaubar ist und sich zudem fast immer auszahlt!).
3) Eigene Stellungnahme
Immer eine ehrliche, aber auch umfassende eigene Stellungnahme bezüglich der Erkrankung abgeben.
Dabei geht es nicht unbedingt nur um die DIAGNOSE, sondern vor allem um die BESCHWERDEN!
Zum Beispiel bekommt man aufgrund einer Multiplen Sklerose nicht unbedingt sofort eine Schwerbehinderung GDB 50. Es gibt nämlich durchaus milde Verlaufsformen von Multipler Sklerose.
Immer die BESCHWERDEN konkret nennen (natürlich wahrheitsgemäß):
Zum Beispiel: Ich habe früher gerne Gartenarbeit gemacht. Mit meiner Erkrankung ist dies jetzt nicht mehr möglich, da nach der (Zwangs-)haltung beim Haken und Jäten der Beete sowie dem Unkrautzupfen ich anschließend sehr starke Schmerzen habe und anschließend nicht mehr hochkomme. Früher habe ich gerne mit Freunden Fahradtouren gemacht. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, da ich bereits nach 15 Minuten sehr starke Schmerzen und Zucken in den Beinen habe. Seit der Erkrankung habe ich Probleme beim Toilettengang...ich benötige durch die Auswirkungen der Erkrankung auf meinen Darm heute fast die doppelte Zeit auf der Toilette; dies ist privat, aber auch beruflich sehr belastend. etc etc etc
Es geht also nicht unbedingt um die DIAGNOSE/ERKRANKUNG (die ja durchaus mild und schmerzfrei verlaufen kann), sondern vor allem um die krankheitsbedingten beruflichen/privaten EINSCHRÄNKUNGEN und BESCHWERDEN!
Je detaillierter die Einschränkungen und Beschwerden dargestellt werden, desto besser (nicht kurz und bündig, sondern umfassend und ausführlich!).
Sollte das Versorgungsamt/das Bürgerbüro Euren Antrag auf GDB nicht in Eurem Sinne entscheiden, so habt keine Angst vor einem Widerspruch bzw. legt dann unbedingt einen Widerspruch ein!
Wie gesagt, dort arbeiten nur Menschen. Die können auch mal Fehler machen und auch grobe Fehleinschätzungen vornehmen (dann muss man dort unbedingt freundlich die Gelegenheit geben, die Entscheidung erneut zu prüfen, im besten Fall natürlich mit ergänzenden Unterlagen und/oder mit einer schriftlichen Stellungnahme WESHALB man der Meinung ist, dass nicht korrekt entschieden wurde).
Wird weiterhin das angestrebte Ziel nicht erreicht, so sollte man sich ehrlich gegenüber sein und sich fragen, ob das angestrebte Ziel wirklich realistisch und angemessen ist.
Ist die Antwort darauf "Ja", dann sollte man nicht scheuen, auch den rechtlichen Weg (vielleicht mit Hilfe von Vereinen, Verbänden oder einem Rechtsanwalt) zu gehen.
Viele freundliche Grüße
Peter
(meine Erkrankung: Syringomyelie -- mein GDB: 50)

Hallo Peter,
vielen Dank für deinen Beitrag!
Ich hoffe zwar, dass ich so schnell nicht darauf zurückkommen muss, aber er kann hier durchaus eine Hilfe im Umgang mit der Beantragung und den Entscheidungsträgern sein.
Ich hoffe, dass sich nach meiner OP alles wieder soweit bessert, dass ich diesen Schritt nicht irgendwann gehen muss.
Viele Grüße und alles Gute
Marc
Guten Tag,
wir sind neu hier, da meine Frau stark unter Syringomelie leidet, sowohl meine Frau Krastinka wie auch ich nutzen diesen Account. Also bitte nicht wundern, wenn mal Krasi und Mal Andreas schreibt.
Nun aber zum Thema, wir haben im November 2024 einen Antrag auf Anerkennung eines Grades der Schwerbehinderung gestellt, seit dem herrscht Funkstille. Seit Ende April versuchen wir telefonisch und per Mail Kontakt mit dem Amt aufzunehmen um irgend etwas zu erfahren was denn mit unserem Antrag ist, null Reaktion. Das ist schon wirklich nicht mehr schön. Nun werden wir einen Anwalt für Sozialrecht suchen um eine Untätigkeitsklage einzureichen. Kann uns jemand einen Anwalt in Berlin und Umgebung empfehlen?
Viele Grüße
Andreas
#4
Hallo Krasi, hallo Andreas,
ich arbeite selber in einem "Büro-Job". Meinen Erfahrungen nach, kann es bei Verwaltungen heutzutage leider "etwas" dauern...
Wenn ich dich/euch richtig verstanden habe, dann wurde im November 2024 ein Antrag auf GdB eingereicht und bis heute (also nach 6 Monaten) erfolgte keinerlei Reaktion???
Dies ist als Bearbeitungszeitraum zu lang!
Ich schlage vor:
1) Ist euer Schreiben vom November 2024 am Ziel-Ort angekommen? Manchmal gehen Briefe auf dem Postweg verloren!
Habt Ihr das Schreiben aus 11/2024 mit Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet?
Habt Ihr bereits erinnert?
==> Ihr solltet meiner Ansicht nach ein Duplikat eures Schreibens vom November 2024 zusammen mit einer freundlichen Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein an den Amtsleiter senden und darauf pochen, dass Eure Angelegenheit nun bevorzugt bearbeitet wird!
2) Erfolgt dann weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen keinerlei Reaktion würde ich einen Anwalt mit Fachgebiet "Vertragsrecht" und/oder "Sozialrecht" beauftragen.
Viele liebe Grüße
Peter
Lieber Peter,
vielen Dank für deinen Rat.
Es ist kaum zu fassen, nachdem wir per Mail letzte Woche mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben, kam heute per Post der Bescheid, dieser wurde uns vorab per Mail angekündigt wurde.
Nun müssen wir entscheiden wie wir mit dem Bescheid umgehen, aber auch da sind wir jetzt gleich dran.
Lieben Dank für deine Tips
Herzliche Grüße
Andreas
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